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Bericht zur sechsten Sitzung des Fachbeirats „Forum Synergiewende“ vom 01.09.2020.

Im Rahmen der SINTEG-Projekte („Schaufenster intelligente Energie – Digitale Agenda für die Energiewende“) wird der Frage nachgegangen, wie ein versorgungssicheres, wirtschaftliches und umweltverträgliches Energiesystem ausgestaltet sein muss, in dem Erneuerbare Energien zeitweise 100 Prozent des Stroms liefern. Technische, wirtschaftliche und rechtliche Musterlösungen werden in verschiedenen Modellregionen entwickelt und sollen als Basis für eine breitere Umsetzung dienen.

Auch die Sektorenkopplung nimmt innerhalb der SINTEG-Projekte eine wichtige Rolle ein. Welche Erkenntnisse lassen sich bereits aus den Projekten ableiten und welche Hindernisse der Sektorenkopplung könnten jetzt schon abgebaut werden? Diese und weitere Fragen wurden im Kontext der sechsten Sitzung des Fachbeirats anhand der Projekte WindNODE und NEW 4.0 diskutiert.

Regulatorische und rechtliche Hemmnisse der Sektorenkopplung

Die Erfahrungen aus dem Projekt WindNODE und die daraus abgeleitete Identifizierung der Hemmnisse der Sektorenkopplung wurden von Frau Osang (Pressesprecherin und Projektkommunikation WindNODE) und Herr Schäfer-Stradowsky (Geschäftsführer Institut für Klimaschutz, Energie und Mobilität (IKEM)) präsentiert. Zentral seien einerseits die staatlich veranlassten Stromnebenkosten, die einen wirtschaftlichen Betrieb unter Stromnebenkostenlast erschweren oder verhindern, andererseits die fehlende mögliche Vermarktung von „grünen“ Power-to-X-Produkten, solange Netzstrom bezogen wird. Die Nutzung des Netzstroms sei jedoch für die Wirtschaftlichkeit relevant.

Im Kontext des Projekts NEW 4.0 wurde ebenfalls das Hemmnis der Steuern und Abgaben für Stromanwendungen deutlich. Herr Süthoff (Projektmanagement und Ergebniszusammenführung NEW 4.0) erklärte diesbezüglich, dass die staatlich induzierten und regulierten Strompreisbestandteile (SIP) Haupthindernisse seien, die in voller Höhe zu zahlen sind. Dazu zählen Netzentgelte, besondere Netzentgeltbestandteile, EEG-Umlage und Stromsteuer. Erst bei deutlich negativen Marktpreisen sei demnach ein wirtschaftlicher Betrieb der Anlagen möglich.

Bild: Morning Brew / Unsplash

Auch die Mitglieder des Fachbeirats benannten den CO2-Preis und die EEG-Umlage als Stellschrauben, um Hemmnisse abzubauen. Der CO2-Preis von anfänglich 25 Euro pro Tonne sei zu gering, um Anreize für treibhausgasneutrale Technologien zu schaffen. Ein Paradigmenwechsel sei deshalb dringend notwendig. Hinsichtlich der EEG-Umlage, die unter der aktuellen Rechtslage zukünftig noch weiter steigen wird, könne angenommen werden, dass sie die Wettbewerbsfähigkeit von Stromanwendungen und breite Investitionen in Sektorenkopplungstechnologien weiter erschweren wird. Hier gäbe es die Möglichkeit, die Einnahmen, die sich aus dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) ergeben, für eine Absenkung der EEG-Umlage zu nutzen. Jedoch reichten die Einnahmen nicht für eine deutliche Absenkung der Umlage aus. Deshalb äußerten Mitglieder des Fachbeirats den Vorschlag, zusätzliche Finanzmittel von Seiten der KfW für die Absenkung zu nutzen. Der Vorschlag einer Finanzierungsmöglichkeit durch die KfW und eine generelle gesetzliche Neuregelung der Finanzierung der Umlage wurde jedoch von anderen Teilnehmenden kritisch kommentiert.

Möglicher Lösungsvorschlag: Experimentierklausel Anlagenkopplung

Hinsichtlich der Weiterentwicklung des rechtlichen Rahmens im Sinne der Sektorenkopplung benannten die Referent*innen aus dem Projekt WindNODE, Frau Osang und Herr Schäfer-Stradowsky, drei Ansatzpunkte: Ausnahmeregelungen, Experimentierklausel und Sonderförderregion. Letztere sind an die Bedingungen gekoppelt, dass mehrere Wirtschaftsbereiche experimentell zusammengeführt werden.

Besondere Beachtung im Vortrag fand die Experimentierklausel, die in §119 EnWG geregelt ist. Diese ermöglicht einen wirtschaftlichen Nachteilsausgleich bezüglich der Strompreisbestandteile für netz-, system- oder marktdienliche Anlagenfahrweise und damit die technologische Erprobung für eine Stromversorgung mit zeitweilig 100 Prozent Erneuerbare Energien (EE). Die Experimentierklausel läuft zum 30. Juni 2022 aus.

Für die Weiterführung des SINTEG-Ansatzes wurde eine neue Experimentierklausel in Form einer Verordnungsermächtigung vorgeschlagen. Diese neue rechtliche Grundlage sei relevant, da vorhandene Instrumente wie die Innovationsausschreibung gemäß EEG und die aktuelle SINTEG-V nicht ausreichen. Während sich die Innovationsausschreibung nur an die Erzeugerseite richte und damit innovative netz-/systemdienliche EEG-Anlagen miteinschließt, ziele die SINTEG-V auf Netzstabilität ab und fördere Flexibilitätsoptionen. Beide rechtlichen Grundlagen dienten deshalb dem Systemerhalt – ein signifikanter Systemwandel bleibe deshalb aus.

Die vorgeschlagene Lösung einer Experimentierklausel „Anlagenkopplung“, soll den Systemwandel ermöglichen und setzt eine Kopplung von EE-Anlagen mit Speichern/Power-to-X-Anlagen mithilfe von Direktleitungen oder über das virtuelle Netz voraus. Kernelemente der Klausel seien insbesondere der Ausgleich der Stromnebenkosten und ein notwendiger Neubau von EE-Anlagen statt bloßer Stromverschiebung. Der EE-Ausbau könne dadurch gewährleistet werden, dass neugebaute Anlagen zur Umsetzung der Sektorenkopplung nicht dem Ausbaupfad angerechnet und Netzentgelte aufgrund von netzdienlichem Verhalten der Anlagenkopplung nur teilweise ausgeglichen werden. Zudem wurde der Bezug von EE-Strom von mindestens 80 Prozent als ein Kernelement der Anlagen benannt. Letzterer schaffe durch die Abkehr von der Ausschließlichkeit eine schrittweise Integration.

Möglicher Lösungsvorschlag: Doppelstrategie

Als Lösungsansatz nannte der NEW 4.0-Referent Herr Süthoff auf Kostenseite eine Reduzierung der SIP und auf Einnahmeseite eine Verbesserung der Erlössituation aus dem Wärmeverkauf, beispielsweise mithilfe einer höheren CO2-Bepreisung. Diesbezüglich wurde eine Doppelstrategie vorgeschlagen: eine anfänglich moderate CO2-Bepreisung in Kombination mit einer abgestuften Senkung der Steuern und Abgaben auf EE-Strom für Unternehmen sowie Letztverbraucher*innen und der Einsatz dieses Stroms in allen Sektoren (Umwandlung in Wärme, Wasserstoff und synthetische Gase).

Verstärkter EE-Ausbau als Bedingung der Sektorenkopplung

Eine weitere zentrale Forderung, die innerhalb NEW 4.0 formuliert wurde, war die Steigerung des EE-Ausbaus bis 2035 mindestens um den Faktor 3. Um den Ausbau schaffen zu können, sei ein Gesamtkonzept zur Herstellung der Akzeptanz für große Infrastrukturprojekte mithilfe einer gesamtgesellschaftlichen Diskussion fundamental.

Experimentierklausel: Experiment gelungen?

Bezüglich einer Einschätzung, inwiefern das Experiment mit der Experimentierklausel im Kontext von SINTEG gelungen ist, betonten die Referent*innen Frau Osang, Herr Schäfer-Stradowsky und Herr Süthoff in erster Linie die Optimierungsbedarfe: der bürokratische Aufwand für Erstattungen sei zu hoch (insbesondere für kleine Projektpartner*innen), die Höhe dieser zu gering und der zeitliche Verzug bei den Erstattungen sorge dafür, dass Vorleistungen getätigt werden müssen und damit das Risiko bei den Partner*innen bleibe. Dies hemme Investitionen maßgeblich. Weitere angesprochene Hindernisse waren das Problem der befristeten Laufzeit der SINTEG-Projekte und ein Zurückkehren der Projekte zu den vorherigen Rahmenbedingungen nach Projektlaufzeitende. Die zeitliche Begrenzung führe dazu, dass sich große Investitionen nicht amortisieren können. Positiv hervorzuheben sei aber das tatsächliche Aufsetzen und Formen vieler neuer Projekte, die sich SINTEG nur aufgrund der SINTEG-V, in einigen Fällen sogar ganz ohne finanzielle Förderung, angeschlossen haben – insofern war die SINTEG-V durchaus erfolgreich.

Anpassungsbedarf der EEG-Novelle

Die drei zentralen Punkte, die in der kommenden EEG-Novelle aufgegriffen werden müssen, um die Sektorenkopplung voranzutreiben, sind Herrn Schäfer-Stradowsky zufolge ein einheitlicher EE-Begriff, die Befreiung der EEG-Umlage für Sektorenkopplungs-Technologien und die Weiterentwicklung der Innovationsausschreibungen.

Hinsichtlich der Forderung einer Reduzierung der EEG-Umlage für Sektorenkopplungstechnologien ist jedoch auch die Frage der sozialen Gerechtigkeit relevant. Wenn der Ausbaubedarf von EE im Zuge der Sektorenkopplung weiter steigt, die Anzahl der Zahlenden aber abnimmt, so steigt die Belastung für den bzw. die Steuerzahler*in. Die Möglichkeit der Finanzierung der EEG-Umlage über eine progressive Steuerbelastung sei zwar generell vorhanden, aufgrund der aktuellen finanziellen Situation aber wenig geeignet. Anstelle einer stetigen Absenkung der EEG-Umlage ist deshalb laut Meinung der Deutschen Umwelthilfe eine ambitioniertere CO2-Bepreisung zu bevorzugen.

Ein weiterer Änderungsbedarf ergäbe sich mit Blick auf das Energy Sharing, welches in der Erneuerbaren Energie-Richtlinie RED II gefordert wird und Möglichkeit einer Überwindung rechtlicher und regulatorischer Hindernisse für die Sektorenkopplung biete. Jedoch sei festzustellen, dass sich die relevanten Punkte hierzu nicht im neuen EEG-Entwurf widerspiegeln.

Die Bedeutung von Wasserstoff im Kontext der Sektorenkopplung

Hinsichtlich der Verwendung von grünem Wasserstoff ist die Bedingung eines effizienten Einsatzes zentral, um zu faktischen Treibhausgasemissionsminderungen beitragen zu können. Nur wo Strom nicht direkt eingesetzt werden kann, soll Wasserstoff eingesetzt werden.

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