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Bericht zur fünften Sitzung des Fachbeirats „Forum Synergiewende“ vom 17.03.2020.

Die Bundesregierung verabschiedete 2019 das Klimapaket, aus dem sich neue Impulse für die Sektorenkopplung ergeben. Darunter fällt unter anderem eine CO2-Bepreisung, die ab dem Jahr 2021 mit 25 Euro t/CO2 einsteigen soll, eine höhere Förderung für Klimaschutz im Gebäudebereich, eine steuerliche Förderung der energetischen Sanierung und die Förderung des Bahnverkehrs. Auch der Weg für einen Smart Meter-Rollout wurde geebnet, sodass die Digitalisierung der Energiewende ab 2020 voranschreiten kann.

Der Fachbereirat des Forum Synergiewende diskutierte aus diesem Anlass die Rolle der Sektorenkopplung im Rahmen des Klimapakets und an welchen Stellen durch Nachjustierung weitere Potentiale ausgeschöpft werden sollten, um die Klimaziele zu erreichen.

Das beschlossene Klimapaket

Einen Überblick über das Klimapaket und dessen Maßnahmen gab MinDirig. Berthold Goeke aus dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit in seinem Vortrag. Grundsätzlich kann angenommen werden, dass die Wirkungen der Maßnahmen des Klimapakets eine Minderung der Treibhausgasemissionen von 50 bis 51 Prozent bis 2030 ermöglichen. Demgegenüber steht die Annahme, dass ohne die Maßnahmen lediglich rund 40 Prozent eingespart werden könnten.

Als zentrale Voraussetzung der Sektorenkopplung zur Zielerreichung der Treibhausgasneutralität gelte, dass der verwendete Strom in den Bereichen Wärme und Verkehr aus Erneuerbaren Energien kommt. Zudem müssen alle Effizienzpotentiale ausgeschöpft werden, bevor die Sektorenkopplung greifen kann: „Efficiency first“ gilt damit in allen Sektoren. Nur in Bereichen, in denen Strom nicht direkt eingesetzt werden kann, soll erneuerbarer Wasserstoff zum Zuge kommen. Hier wurden die Bereiche Stahl- und Chemieindustrie sowie der Luft- und Seefahrtsverkehr genannt. Nutzungskonkurrenzen müssen zudem im Wasserstoffdiskurs mitgedacht werden. Die Anwendung synthetischer Gase im Gebäudebereich wird nicht befürwortet. Grund dafür liegt in dem Widerspruch zu dem Effizienzprinzip: in diesem Bereich sollte Strom direkt eingesetzt werden. Weitere Bedingungen zur Erreichung der Treibhausgasneutralität sind der Ausbau der Stromnetzinfrastruktur und die Nutzung von Flexibilitäten. Neben der Bedeutung der Sektorenkopplung für den Klimaschutz wurde zudem hervorgehoben, dass diese auch die regionale Wertschöpfung in Deutschland sicherstellt.

Foto: Vivint Solar/ Unsplash

Konkrete Instrumente des Klimapakets sind die CO2-Bepreisung im Rahmen eines nationalen Emissionshandels. Die Bepreisung setzt bei 25 Euro pro t/CO2 ab 2021 an und soll im Jahr 2025 bei 55 Euro bzw. bei 55 bis 65 Euro im Jahr 2026 liegen. 2025 erfolgt eine Bewertung des Instruments für die Zeit nach 2027. Die Einnahmen aus dem nationalen Emissionshandel sollen für das Absenken der EEG-Umlage eingesetzt werden. Weitere relevante Instrumente des Pakets beziehen sich auf den Bereich der Elektromobilität (bspw. zur Gewährleistung der Ladeinfrastruktur) und auf die Industrie (das Förderprogramm Dekarbonisierung soll die Prozessemissionen mindern). Eine sozialverträgliche und effektive Wärmewende soll mithilfe der Förderung der energetischen Sanierung erreicht werden. Weiterhin umfasst das Klimapaket die Novellierung des KWKG. Die Novellierung des EEGs ist aufgrund von Interessenskonflikten zurzeit noch in Erarbeitung.

Nachjustierungsbedarf des Klimapakets

Im Anschluss bekamen die Fachbeiratsmitglieder die Möglichkeit, eine Einschätzung zum Klimapaket und dessen Stärken und Schwächen abzugeben. Insgesamt wurde die Auffassung geteilt, dass die grundsätzliche Richtung des Klimapakets stimmt, es allerdings noch Nachjustierungsbedarf bei den einzelnen Maßnahmen besteht.

Große Einigkeit unter den Teilnehmenden bestand mit Blick auf den CO2-Preis. Zwar ist positiv zu bewerten, dass der Preis angehoben wurde, allerdings ist das Niveau weiterhin zu niedrig, um das Potential der Erneuerbaren Energien im Wärme- und Verkehrssektor zu heben. Die Rechtssicherheit des nationalen Emissionshandels wurde hinterfragt. Auch wurde angemerkt, dass unterschiedliche Strategien für die beiden Sektoren nötig sein könnten.

Zudem wurde bezweifelt, dass der Ausbau Erneuerbarer Energien als Grundvoraussetzung für die Sektorenkopplung in ausreichendem Maße stattfindet. Diesbezüglich spielt auch eine Rolle, dass für die Berechnungen der Ausbaupfade die Stromverbrauchsmenge als zu gering angenommen werden, da die Wirkung von Effizienz überschätzt sowie der zusätzliche Strombedarf aus der Sektorenkopplung unterschätzt wird.

Als weitere Nachjustierungsbedarfe wurden die Bereiche Abgaben und Umlagen auf EE-Strom sowie Marktdesign diskutiert. Kritisiert wurde außerdem, dass Gasheizungen weiterhin gefördert werden.

Hinsichtlich des Themas Wasserstoff wurde die Ansicht geäußert, dass erneuerbarer Wasserstoff nur in jenen Bereichen eine Rolle spielen darf, in denen Strom nicht direkt eingesetzt werden kann. Dabei wurde allerdings auch eine unmittelbar positive Wirkung aufgrund der benötigten Menge an Strom aus Erneuerbaren Energien in Frage gestellt. Wasserstoff spiele erst deshalb eine gewisse Rolle, wenn der Anteil Erneuerbarer und das Effizienzniveau höher liegt. Des Weiteren sei auch die Frage nach der heimischen Produktion und des Imports für Wasserstoff ungeklärt. Gerade für die Bereiche wie Industrie, Flugverkehr und Seeschifffahrt, in denen erneuerbarer Wasserstoff eine wichtige Rolle spielen wird, sollte die Erforschung von synthetischen Kraftstoffen weiter forciert werden.

Im Bereich Verkehr wurde der Ausbau der Elektromobilität vor der Entwicklung der Brennstoffzelle sowie der Ausbau der Schiene gefordert.

Weiterer Forschungsbedarf im Bereich Sektorenkopplung sehen die Fachbeiratsmitglieder bezüglich Speichermöglichkeiten, Effizienzniveaus von Wärmeanwendungen mit direktem Stromeinsatz, der Methanpyrolyse als Alternative zur Elektrolyse, des Marktdesigns für Fernwärme aber auch in Bezug auf das Thema der Abgaben und Umlagen.

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