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Der deutsche Strompreis setzt sich aus vielen Komponenten zusammen. Häufige Assoziationen je nach Technologie, Speicherung, Rückverstromung oder Nutzung in den Sektoren Wärme und Verkehr sind „undurchsichtig“, „kompliziert“ oder „Paragraphen-Labyrinth“. Die Stiftung Umweltenergierecht bringt jetzt Licht ins Dunkle und erklärt die Strompreisbestandteile.

Der Strompreis besteht aus den Kosten für die Erzeugung und den Vertrieb, aus dem Netzentgelt, der EEG-Umlage, der Stromsteuer und den Netzentgeltbestandsteilen, die sich auch aus verschiedenen Komponenten wie beispielsweise der KWK-Umlage zusammen setzen. Diese „staatlich induzierten und regulierten Strompreisbestandteile“ (SIP) ändern sich je nach Konstellation von Energietechnologien wie Stromspeicherung oder Möglichkeiten der Sektorenkopplung. Jedoch ist es essentiell wichtig, dass für die Betreiber*innen der Erneuerbaren Energien Anlagen, der Speichertechnologien oder der Lösungen durch Sektorenkopplung die Strompreisbestandteile berechenbar sind. Aus diesem Grund hat das Forschungsprojekt der Stiftung Umweltenergierecht nun die Möglichkeit geschaffen, das Rechtsgeflecht aus Regel- und Ausnahmebestimmungen transparenter darzustellen.

Foto: Zach Lucero/Unsplash

Dabei spielen die Anlagenkonstellation und der Anwendungsfall eine große Rolle. In einer Übersicht der SIP können Nutzer*innen der Speicherung und Rückverstromung, der Sektorenkopplung im Bereich Wärme oder Verkehr auf den Grund gehen und erfahren von welchen Strompreisbestandteilen die jeweilige Anlagenkonstellation befreit oder reduziert ist. Dabei wird auch angegeben, ob die Rechtslage noch ungeklärt ist. Ein Beispiel der Übersicht zeigt die Anlagenkonstellation „Power-to-Gas“ zur Rückverstromung mit Netznutzung bei Strombezug: Hier wird ersichtlich, dass die Anlagenkonstellation vom Netzentgelt, EEG-Umlage und der Stromsteuer befreit ist, aber für besondere Netzentgeltbestandteile nur eine Reduzierung der Zahlungsleistung erhält.

Schnell wird deutlich, dass die Rechtslage zur Speicherung von Strom und Rückverstromung zumeist von Strompreisbestandteilen befreit oder reduziert ist und die Rechtslage eindeutig ist. Im Gegensatz dazu ist die Rechtslage für die Sektorenkopplung in Wärme und Verkehr problematischer: Hier sind die meisten Anlagenkonstellationen nicht von Strompreisbestandteilen befreit oder reduziert und die Rechtslagen bleiben eher unklar.

Nutzer*innen können zudem Anlagenkonstellationen in einem SIP-Navigator vergleichen. Hierbei stehen die folgenden Fragen zur Auswahl: Wie soll der Strom genutzt werden? Für welchen Anlagentyp soll der Strom genutzt werden und wie ist die konkrete Anlagenkonstellation für die Stromnutzung? Die Gegenüberstellung zeigt die Forschungsergebnisse der Stiftung Umweltenergierecht nutzerfreundlich auf und gibt Anhaltspunkte, um die Energiewende auch rechtlich voranzutreiben.

Die Stiftung Umweltenergierecht ist eine gemeinnützige Forschungseinrichtung, die sich mit dem Rechtsrahmen der Energiewende auseinandersetzt. In interdisziplinären Forschungsprojekten werden Lösungen für die Akteur*innen der Energiewende in Deutschland und der Europäischen Union gefunden.

Hier geht es zur Lösung des Rätsels der Strompreisbestandteile!

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